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Nikolaus Koch Promotionsstipendium

Die Anzahl abgeschlossener Promotionen von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen in Deutschland steigt stetig an. Dennoch fällt ihr Anteil an der Summe aller Promovierenden gering aus. Das Promotionsrecht liegt in den meisten Bundesländern ausschließlich bei den Universitäten, sodass promotionswillige Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen an einer Universität zur Promotion zugelassen werden müssen. Dabei haben sie die Möglichkeit entweder vollständig an einer Universität zu promovieren oder in einem kooperativen Verfahren zusammen mit einer Fachhochschule.

Um die kooperative Promotion an der Hochschule Trier für eine breitere Zielgruppe attraktiver zu gestalten und die Zahl der Promovierenden zu steigern, wurde 2019 das Nikolaus Koch Promotionsstipendium an der Hochschule eingeführt. Die Nikolaus Koch Stiftung ist dabei Mittelgeber des Stipendiums.

Ziel des Programms ist es, kooperativ Promovierenden an der Hochschule Trier eine verlässliche Fördermöglichkeit anzubieten. Neben der Erhöhung der Anzahl kooperativ Promovierender soll auch eine Stärkung der Region Trier durch die Förderung praxisbezogener Forschungsprojekte und die Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte erreicht werden. Der Förderumfang, der in der Regel 1.300 Euro monatlich beträgt, befähigt die Geförderten, sich ganz auf ihr Promotionsprojekt zu fokussieren und dieses innerhalb der Regelförderzeit von drei Jahren abzuschließen.

Das Fördergebiet des Stipendiums, das vor allem nach Begabung und Leistung vergeben wird, ist auf die Hochschulstandorte Schneidershof, Irminenfreihof und Paulusplatz beschränkt. Seit 2020 wird das Förderprogramm regelmäßig ausgeschrieben.

Detaillierte Informationen zum Nikolaus Koch Promotionsstipendium, dem Bewerbungsprozess und Ansprechpartnern erhalten Sie hier.

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