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Förderanträge

Förderfokus und Fördergebiet

Die Nikolaus Koch Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke; eine mildtätige Förderung ist nicht möglich. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

Nach dem Willen der Stifterin, Frau Luise Koch, werden ausschließlich folgende Ziele oder Institutionen gefördert bzw. unterstützt:

  • Förderung der Berufsausbildung, Ausbildung und Fortbildung
  • Unterstützung von Waisenhäusern und Institutionen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung

im Regierungsbezirk Trier, wie er bis zur Auflösung zum 31.12.1999 bestanden hat (heute: Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg, Landkreis Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich).

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Finanzierung und Mitfinanzierung von Veranstaltungen zur Berufsbildung durch gemeinnützige Einrichtungen, Schulen in der Region Trier, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Universität Trier und die Hochschule Trier, Standort Trier
  • Geld- und Sachzuwendungen an Vereine und Institutionen im Bereich des Stiftungszwecks
  • Vergabe von Stipendien für besonders begabte und förderungswürdige Studierende
  • Förderung von Schulen in der Region Trier, der Universität Trier und der Fachhochschule Trier, Standort Trier.

Die Mittel der Stiftung dürfen (gemäß § 2 der Satzung) nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Der Grundphilosophie der Stiftung entspricht es, innovative Projekte durch Anschubhilfe zu unterstützen, jedoch in der Regel keine Vollfinanzierung zu übernehmen.

Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.


Antragstellung

Die nächste Vergabesitzung des Vorstandes findet am 04.06.2025 statt.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis 09.05.2025 ein. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (mit Freistellungsbescheid) und öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Über das Förderportal der Nikolaus Koch Stiftung können Sie Ihren Antrag digital einreichen. Eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch das Förderportal führt, erhalten Sie hier.

Das zu fördernde Projekt bzw. die zu fördernde Maßnahme soll kurz dargestellt und begründet werden. Die Stiftung fördert keine bereits begonnenen Projekte bzw. bereits getätigte Investitionen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan bei. Sollten sich weitere Mittelgeber an der Finanzierung beteiligen, erbitten wir auch dazu Angaben.

Für Anträge aus den Trierer Hochschulen bitte Folgendes beachten:
Alle Anträge aus den Trierer Hochschulen müssen mit einem zeitlichen Vorlauf (von i. d. R. vier Wochen) bei den jeweiligen Hochschulleitungen eingereicht werden.
Diese leiten die Förderanfragen anschließend gebündelt an die Nikolaus Koch Stiftung weiter.

Kontakt:
• Hochschule Trier, Präsidialbüro, Tel. 0651-8103-445
• Universität Trier, Forschungsreferat, Tel. 0651-201-4251/4248

Hier geht es zu den FAQs.

 

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